Verpflichtungserklärung
Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin:
(Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer)
Ich bestätige für mich und als gesetzlicher Vertreter für alle meine Kinder, dass mir der Inhalt dieser Verpflichtungserklärung und der Anhang zu dieser „Verpflichtungserklärung“ vollständig bekannt ist. Ich habe die Erklärung und den Anhang sorgfältig gelesen. Ich habe sie vollständig verstanden und akzeptiere sie für mich und als gesetzlicher Vertreter für alle meine Kinder ausdrücklich.
I: ERKLÄRUNG DES UNTERZEICHNERS/DER UNTERZEICHNERIN
Ich erkläre ausdrücklich, dass ich die gegenständliche „Verpflichtungserklärung“ für den folgenden Ort und sämtliche dort angebotenen Attraktionen akzeptiere:
WOOP! FUN PARK Graz, im Folgenden: „WOOP! Gelände“
Ich erkläre ausdrücklich, dass ich Erziehungsberechtigte(r) bzw. gesetzliche(r) Vertreter(in) der von mir angegeben Kinder/Kind bin.
Ich nehme ausdrücklich zur Kenntnis, dass ich diese Erklärung nicht im Bezug auf Kinder unterzeichnen darf, deren Erziehungsberechtigte(r)/gesetzliche(r) Vertreter(in) ich nicht bin.
Diese Erklärung darf nur von den jeweiligen Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertretern für ihre Kinder/ihr Kind abgegeben/unterzeichnet werden.
Ich darf Kindern, deren Erziehungsberechtigte(r)/gesetzliche(r) Vertreter(in) ich nicht bin, nur dann Zugang zum WOOP! Gelände gestatten, wenn die jeweiligen Erziehungsberechtigten/gesetzlichen VertreterInnen für diese ihre Kinder die gegenständliche Erklärung unterfertigt haben und mir ihre Zustimmung zur Mitnahme Ihrer Kinder auf das WOOP! Gelände als Aufsichtsperson erteilt haben.
Ich darf zudem nur dann Aufsichtsperson eines Kindes sein, für welches ich nicht erziehungsberechtigt bin, wenn ich selbst volljährig bin (= das 18. Lebensjahr bereits vollendet habe).
Ich erkläre, dass ich meine Kinder, deren Erziehungsberechtigte(r) ich bin, bzw. alle Kinder, deren Aufsichtsperson ich bin, auf alle nachstehenden Regeln aufmerksam gemacht, sie ihnen in einer ihrem Alter angemessenen Weise erklärt und mich versichert habe, dass sie diese verstanden haben und einhalten werden.
Mit der Unterzeichnung dieser „Verpflichtungserklärung“ erkläre ich, dass ich mir der Folgen dieser Erklärung bewusst bin und ausdrücklich damit einverstanden bin.
Ich erkläre, dass ich im Falle einer Geburtstagsfeier in den Räumlichkeiten von WOOP!, bei der ich als volljährige Aufsichtsperson (Organisator) von den Erziehungsberechtigen/gesetzlichen VertreterInnen beauftragt wurde, für alle anwesenden Kinder vor Betreten des WOOP!- Geländes diese Verpflichtungserklärung durch deren jeweiligen Erziehungsberechtigten/gesetzlichen VertreterInnen unterzeichnen lassen werde.
II: BENUTZERERKLÄRUNG
Für die Benutzung durch mich bzw. meine Kinder, deren Erziehungsberechtigte(r) ich bin, bzw. Kinder deren Aufsichtsperson ich bin
Ich erkläre, dass ich die Kinder an den Aktivitäten von WOOP! freiwillig und auf eigene Gefahr teilnehmen.
Ich bin mir des erhöhten Verletzungsrisikos bewusst, welches Verstauchungen, Knochenbrüche oder in extrem seltenen Fällen auch schwerere Verletzungen, einschließlich der Möglichkeit einer Behinderung oder des Todes, beinhalten kann.
Ich verpflichte mich, stets verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll gegenüber mir und anderen TeilnehmerInnen zu handeln, mich strikt an sämtliche von WOOP! bzw. dessen MitarbeiterInnen (durch mündlichen oder schriftlichen Hinweis) mir bekanntgegebene Nutzungsregeln bzw. Sicherheitshinweise zu halten und die Aktivitäten auf dem WOOP! Gelände meinen persönlich körperlichen und geistigen Fähigkeiten anzupassen. Ich werde nicht an einer Aktivität teilnehmen, wenn ich mir diese nach meinen persönlichen Fähigkeiten nicht zutraue; wobei ich dabei im Besonderen mein Wissen, meine Erfahrung und meine körperlichen Fähigkeiten, einschließlich meines Gesundheitszustandes, berücksichtigen werde.
Ich verpflichtet mich dazu, mit höchster Sorgfalt sicherzustellen,
- dass das die Kinder, für die ich Erziehungsberechtigt bin, durch meine Aufsicht bzw. die Aufsicht einer von mir auf meine alleinige Verantwortung hin damit beauftragte sorgfältige volljährige Aufsichtsperson, stets verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll gegenüber ihm/ihnen selbst und anderen TeilnehmerInnen handeln,
- sich strikt an sämtliche von WOOP! bzw. dessen MitarbeiterInnen (durch mündlichen oder schriftlichen Hinweis) bekanntgegebene Nutzungsregeln bzw. Sicherheitshinweise hält, die vom Kind/den Kindern ausgeübten Aktivitäten auf dem WOOP! Gelände ihren persönlich körperlichen und geistigen Fähigkeiten angepasst sind und die Kinder/das Kind nicht an einer Aktivität teilnimmt, wenn es sich oder ich bzw. die von mir, in meiner alleinigen Verantwortung sorgfältig beauftragte volljährige Aufsichtsperson, ihm/ihnen diese nach den persönlichen Fähigkeit des Kindes/der Kinder (im Besonderen unter Berücksichtigung des Alters, des Wissens, der Erfahrung, der geistigen und körperlichen Fähigkeiten und des Gesundheitszustandes des Kindes) nicht zutraut.
Ich akzeptiere alle Benutzungsregelungen und Sicherheitsanweisungen für die sichere Nutzung des WOOP!-Geländes und der dortigen Attraktionen. Ich verpflichte mich, alle Benutzungsregelungen und Sicherheitsanweisungen vollständig zu lesen und zu befolgen, einschließlich der mündlichen Anweisungen des Personals. Ich verpflichtet mich dazu, mit höchster Sorgfalt sicherzustellen, dass meine Kinder/mein Kind durch meine Aufsicht bzw. die Aufsicht eines von mir auf meine alleinige Verantwortung hin damit beauftragten sorgfältigen Volljährigen, stets sämtliche Benutzungsregelungen und Sicherheitsanweisungen vollständig befolgen.
Die Benützungsregelungen und Sicherheitsanweisungen finden Sie in schriftlicher Form vor Ort am WOOP! Gelände sowie online unter https://graz.woop.fun .
Ich nehme ausdrücklich zur Kenntnis und erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass WOOP! bzw. deren MitarbeiterInnen die Einhaltung und Befolgung der Benützungsregelungen und Sicherheitsanweisungen durch mich und das Kind/die Kinder nicht gesondert kontrolliert und überwacht. Nur wenn einem Mitarbeiter/einer MitarbeiterInnen eine Nichtbefolgung der Benützungregelungen oder Sicherheitsanweisungen aktiv auffällt, wird er mich bzw. das Kind/die Kinder daraufhinweisen und habe ich bzw. das Kind/die Kinder den Anweisungen der MitarbeiterInnen zu folgen. Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass ausschließlich ich bzw. ein von mir auf meine alleinige Verantwortung hin damit beauftragter sorgfältiger Volljähriger für die Einhaltung dieser Anweisungen durch das Kind/die Kinder verantwortlich ist.
Wenn ich als volljährige Person von einem Elternteil auf dessen alleinige Verantwortung hin beauftragt wurde als Aufsichtsperson auf ein Kind/Kinder am WOOP! Gelände aufzupassen, bin ich alleinig dafür verantwortlich, dass das Kind/die Kinder stets sämtliche Benützungsregelungen, Sicherheitsanweisungen und sonstige Anweisungen von MitarbeiterInnen einhält, die vom Kind/den Kindern ausgeübten Aktivitäten auf dem WOOP! Gelände ihren persönlich körperlichen und geistigen Fähigkeiten angepasst sind und die Kinder/das Kind nicht an einer Aktivität teilnimmt, wenn es sich bzw. ich es diesem nach den persönlichen Fähigkeit des Kindes/der Kinder (im Besonderen unter Berücksichtigung des Alters, des Wissens, der Erfahrung, der geistigen und körperlichen Fähigkeite und des Gesundheitszustandes des Kindes) nicht zutraut.
Ich versichere, dass meine Angaben zum Alter und Gesundheitszustand korrekt sind.
Ich erkläre, dass ich bzw. das Kind/die Kinder nicht unter dem Einfluss von Alkohol, anderen illegalen Substanzen oder Medikamenten, die die psychophysischen Fähigkeiten beeinträchtigen, stehe und dies auch bei zukünftigen Besuchen nicht tun werde. Ich bzw. das Kind/die Kinder habe keine Krankheiten oder körperlichen Behinderungen, die eine Gefahr für mich oder andere bei der Teilnahme an WOOP! Aktivitäten darstellen. Ich bzw. das Kind/die Kinder bin nicht schwanger und habe keine sensorischen Sensibilitätsprobleme, neurologische Störungen, binokulare Sehstörungen, psychiatrische Probleme oder andere ernsthafte medizinische Probleme.
Im Falle eines physischen oder psychischen Problems von mir oder dem Kind/der Kinder werde ich bzw. das Kind/die Kinder das WOOP! Gelände nur dann nutzen, wenn zuvor von einem zuständigen Arzt entsprechend bestätigt worden ist, dass eine Benützung des WOOP! Geländes trotzdem ohne Gesundheitsrisiko möglich ist. Sollte eine solche ärtztliche Bestätigung im Voraus nicht erteilt worden sein, werde ich bzw. das Kind/die Kinder das WOOP! Gelände nicht nutzen.
Nach sorgfältiger Abwägung der psychischen und physischen Fähigkeiten und des Gesundheitszustandes von mir, dem Kind/den Kinder, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, dem Kind/den Kindern, deren Aufsichtsperson ich bin, übernehme ich die volle und ausschließliche Verantwortung für mein Handeln und das Handeln des Kindes/der Kinder sowie dessen Folgen.
Ich hafte für alle Schäden, die ich, das Kind/die Kinder, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, das Kind/die Kinder deren Aufsichtsperson ich bin, an den Einrichtungen des WOOP! Geländes schuldhaft verursachen.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine mit der Unterzeichnung dieser Erklärung eingegangenen Verpflichtungen/Erklärungen für alle Besuche in den Räumlichkeiten von WOOP! Graz auf unbestimmte Zeit gelten, so dass es nicht notwendig ist, die Erklärung bei jedem einzelnen Besuch erneut zu unterschreiben. Mir ist bekannt, dass ich diese Erklärung jederzeit widerrufen kann vor Ort an der Rezeption oder per E-Mail an info@graz.woop.fun .
Ich verpflichte mich ausdrücklich dazu, WOOP! vor Ort an der Rezeption oder per E-Mail an info@graz.woop.fun benachrichtigen, falls sich mein gesundheitlicher, psychischer oder physischer Zustand bzw. der des Kindes/der Kinder, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, oder deren Aufsichtsperson ich bin, seit dem letztmaligen Besuch bei WOOP! verändert hat.
Ich übernehme die volle Verantwortung für diese meine Erklärung.
III. Haftungsverzicht
Bei Personen unter 14 Jahren muss die gegenständliche „Verpflichtungserklärung“ von einem Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter vor Benutzung des WOOP! Geländes für diese unterzeichnet werden. Personen über 14 Jahren müssen die “ Verpflichtungserklärung “ selbst vor Benutzung des WOOP! Geländes unterzeichnen.
Mit der Unterzeichnung dieser “Verpflichtungserklärung” übernimmt der Unterzeichnende/die Unterzeichnende die Verantwortung für die Folgen der Nichtbeachtung der Sicherheitsanweisungen und mündlichen Warnungen/Anweisungen der MitarbeiterInnen von WOOP! durch ihn/sie selbst und durch das Kind/die Kinder deren erziehungsberechtigte(r)/gesetzliche(r) Vertreter(in) bzw. volljährige Aufsichtsperson er/sie ist.
Der Unterzeichnende/die Unterzeichnende ist sich bewusst, dass die Benutzung der Geräte in den Räumlichkeiten von WOOP! ohne Befolgung der Sicherheitshinweise/Benutzungsregelungen das Verletzungsrisiko erhöht, welches Verstauchungen, Brüche, Prellungen oder, in extrem seltenen Fällen, schwerere Verletzungen, einschließlich der Möglichkeit einer Behinderung oder des Todes, beinhalten kann.
Auf der Grundlage der unterzeichneten „Verpflichtungserklärung“ entbindet der Unterzeichnende/die Unterzeichnende ausdrücklich die WOOP! Funpark Graz GmbH, FN 648474p, Weblinger Gürtel 25, 8054 Graz, sowie deren MitarbeiterInnen von jeglicher Haftung für Verletzungen und/oder Schäden, die dem Unterzeichnenden/der Unterzeichnenden bzw. deren Kinder/deren Kinde dessen Erziehungsberechtigte(r) er/sie ist, aufgrund der Nichteinhaltung der Sicherheits- und Benützungsregeln sowie mündlichen Anweisungen der WOOP! bzw. deren MitarbeiterInnen, eintreten.
Die Person, die die „Verpflichtungserklärung“ unterschreibt, verpflichtet sich ausdrücklich, im Falle einer solchen Verletzung oder eines solchen Schadens weder für sich noch für die Kinder, deren Erziehungsberechtigte sie ist zivilrechtlichen Schritte gegen die WOOP! Funpark Graz GmbH, FN 648474p, Weblinger Gürtel 25, 8054 Graz oder deren MitarbeiterInnen einzuleiten.
Ich übernehme die volle Verantwortung für die Richtigkeit meiner Angaben in dieser Verpflichtungserklärung.
(Unterschrift des gesetzlichen Vertreters)
(Ort, Datum)
ANHANG
A: ANWEISUNGEN FÜR DIE SICHERE BENUTZUNG DES WOOP! GELÄNDES im Center West.
Der Besuch und die Nutzung der Attraktionen auf dem WOOP!-Gelände erfordert eine vorherige Anmeldung via die Website unter https://graz.woop.fun oder an der Rezeption vor Ort. Jeder Besucher hat eine Verpflichtungserklärung zu unterfertigen.
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen sich selbst registrieren und alleine, nach Unterfertigung der Verpflichtungserklärung, das WOOP! Gelände benutzen.
Personen die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur von ihren Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertretern registriert werden und das WOOP-Gelände, erst nach Unterfertigung der Verpflichtungserklärung durch den Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter und nur unter einer dem Alter und den individuellen Fähigkeiten des Kindes/der Kinder entsprechenden Aufsicht des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter oder einer von diesem auf dessen alleinige Verantwortung hin beauftragten volljährigen Aufsichtsperson, benutzen.
Wir behalten uns jedoch das Recht vor, telefonisch zu überprüfen, ob das Dokument der Verpflichtungserklärung für Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auch tatsächlich vom jeweiligen Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter unterzeichnet wurde.
- WOOP! FUNPARK
Das Springen auf Trampolinen, das Klettern und die Benutzung aller anderen Attraktionen ist sicher, wenn Sie die Anweisungen befolgen.
Alle Anweisungen zur sicheren Benutzung der einzelnen Attraktionen (Benützungsregelungen- bzw. Anweisungen) sind Teil dieser „Verpflichtungserklärung“, sind ständig online unter https://graz.woop.fun abrufbar, sind bei den jeweiligen Attraktionen vor Ort ausgehangen und erhalten Sie diese auf Nachfrage an der Rezeption in gedruckter Form.
Diese Benützungsregelungen werden zusätzlich auch in Form eines Sicherheitsvideos vor Ort im WOOP! FUN PARK zusammenfassend präsentiert und erteilen die MitarbeiterInnen bei Bedarf zusätzliche Sicherheitsanweisungen.
Für den Besuch und die Nutzung aller Attraktionen im WOOP! FUN PARK gelten die folgenden Einschränkungen:
- Kindern unter 3 Jahren ist die Benutzung der Attraktionen nicht gestattet.
- Kinder über 3 und unter 6 Jahren dürfen die Attraktionen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Aufsichtsperson benutzen, die sie beaufsichtigen.
- Kinder über 6 Jahren können die Attraktionen selbstständig nutzen.
Der Zutritt zum Spielbereich ist nur nach dem Anschauen eines Sicherheitsvideos möglich, das eine Identifizierung mit einem Armband erfordert.
Allgemeine Sicherheitshinweise, die alle BesucherInnen (auch Kinder) zu befolgen haben:
ALLGEMEINE REGELN
- ALLE AKTIVITÄTEN IM PARK SIND NUR AUF EIGENE GEFAHR ERLAUBT.
- Beim Springen müssen alle Sicherheitsanweisungen des Personals des WOOP!-Funparks befolgt werden.
- Das Betreten des Sprungbereichs ist nur mit rutschfesten Socken von WOOP!-Funpark für besseren Halt und einem speziellen Armband (RFID) möglich.
- Sie sollten immer die Kontrolle über Ihren Körper haben. Das bedeutet, dass Sie Ihre körperlichen Fähigkeiten nicht überschreiten und nur Aktivitäten durchführen sollten, die Sie sich zutrauen und die sicher sind.
- Wenn Sie sich nicht an die Regeln halten, kann es zu schweren Verletzungen und sogar zum Tod kommen.
- Wir empfehlen, beim Springen leichte Sportkleidung zu tragen.
- Das Tragen von nasser Kleidung ist nicht erlaubt.
- Es ist verboten, während des Springens Kaugummi zu kauen oder Süßigkeiten zu essen.
- Es ist verboten, Essen oder Trinken mit auf die aktive Fläche zu nehmen oder zu konsumieren.
- Es ist verboten, während des Springens ein Telefon oder eine VR-Brille zu benutzen.
- Alle Schmuckstücke und scharfen Gegenstände müssen abgelegt werden.
REGELN FÜR SPRINGER UND DIE BENUTZUNG DER TRAMPOLINE
- Das maximal Zulässige Gewicht von 120 kg darf nicht überschritten werden.
- Laufen, Schupfen, Kratzen, Beißen oder Fangen spielen ist verboten.
- Es ist verboten, sich auf die Matten und Trampoline zu legen.
- Springen Sie immer in der Mitte des Trampolins und landen Sie immer mit beiden Füßen gleichzeitig.
- Achten Sie immer auf die Springer um Sie herum.
- Es ist verboten, dass zwei Springer gleichzeitig ein Trampolin benutzen. Wenn jemand Ihren Sprungbereich betritt, hören Sie bitte sofort auf zu springen.
- Es ist verboten, auf dem Kopf oder Nacken zu landen.
- Einzelne Saltos und einfache Tricks sind erlaubt, sowie Doppelsaltos, aber nur auf eigene Gefahr und es wird empfohlen, vor deinem Versuch das WOOP!-Personal zu konsultieren
- Das Springen vom Trampolin auf den Boden ist verboten.
- Das Klettern oder Hängen an den Sicherheitsnetzen ist verboten.
REGELN FÜR DIE FOAMPIT
- Es darf immer nur ein Springer gleichzeitig springen.
- Es ist verboten, auf dem Kopf oder Nacken zu landen.
- Vor dem Sprung ist sicherzustellen, dass die Landezone frei von anderen Personen ist.
- Verlassen Sie die Schaumstoffgrube sofort nach der Landung.
AIRBAG
- Springe immer auf den Airbag und lande auf dem Gesäß oder Rücken.
- Es ist verboten, auf dem Kopf oder Nacken zu landen.
- Vor dem Sprung ist sicherzustellen, dass die Landezone frei von anderen Personen ist.
- Warten Sie immer, bis Sie mit dem Sprung an der Reihe sind. Überspringen Sie die Reihe nicht.
- Verlassen Sie den Bereich nach der Landung sofort wieder.
- Achte beim Verlassen des Airbags darauf, nicht andere Landezonen zu kreuzen.
- Passen Sie Ihre Höhe immer an Ihre Fähigkeiten an.
BATTLEBEAM UND LADDER
- Nicht mehr als eine Person gleichzeitig auf der Ladder.
- Nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig auf der Battle-Beam-Attraktion.
- Stöße bzw. Zielen im Kopfbereich ist strengsten verboten.
CAGEBALL
- Es sind immer nur zwei Spieler gleichzeitig erlaubt.
- Jeder Spieler beginnt das Spiel auf seinem eigenen Trampolin.
DODGE BALL (Völkerball)
- Beim Völkerball ist es verboten, Bälle gegen den Kopf zu werfen.
- Es ist verboten, den Ball mit dem Fuß zu treten.
SLAM DUNK
- Das Beklettern des Basketballkorbs ist nicht erlaubt.
- Ordnungsgemäßes Dunken ist erlaubt, der Ring sollte gleich danach wieder losgelassen werden.
- Es ist nur eine Person pro Trampolin erlaubt.
HiT iT ARENA
- Das Beklettern der Arena von außen ist streng verboten
- Es darf immer nur eine Person die Rutsche hinunterrutschen, und zwar nur mit dem Gesäß und den Füßen zuerst.
- Vergewisseren Sie sich immer, dass sich keine andere Person auf der Rutsche befindet, bevor Sie hinunterrutschen.
- Es is verboten die Rutsche hinauf zu klettern.
- Es ist verboten den Power-Tower von oben nach unten zu benützen.
- Die verschiedene Bereiche der HiT iT Arena den Pictogrammen entsprechend zu benützen
- Ab einer größe von 170cm bitte achte auf deinen Kopf
KLETTERWÄNDE (FUN WALLS)
- Kinder müssen mehr als 10 kg wiegen und mindestens 90 cm groß sein.
- Das maximale Gewicht eines Kletterers darf 140 kg nicht überschreiten.
- Kinder unter 130 cm müssen einen Kinderklettergurt mit zusätzlichen Schultergurten tragen.
- Das Klettern ist nur in WOOP! Socken mit rutschfester Unterseite erlaubt.
- Lange Haare müssen mit einem Gummiband zusammengebunden werden.
- Das Überklettern der Kletter-Attraktionen, sowie das Wechseln der Kletterwände während des Kletterns ist verboten.
- „Die FUN WALLS“-Kletterwände verfügen über ein Selbstsicherungssystem, um die Sicherheit der Kletterer zu gewährleisten.
- Vor dem Klettern muss sichergestellt werden, dass der Sicherheitsgurt korrekt und ordnungsgemäß angelegt ist.
- Das Klettern ist erst dann erlaubt, wenn die Selbstsicherungsausrüstung ordnungsgemäß angelegt ist.
- An jeder Kletterwand ist jeweils nur 1 Kletterer erlaubt.
- Es ist verboten, sich innerhalb der „Sicherheitszone“ einer Kletterwand aufzuhalten.
- Das kopfüber Hängen an Kletterwänden oder anderen Attraktionen ist verboten.
- An der Seite der Kletterwände befindet sich ein Rettungsseil, das nicht zum Klettern benutzt werden darf.
- Beim Klettern sollte das Sicherungsseil des Selbstsicherungsautomaten immer zwischen beiden Händen sein.
- Beim Abstieg von der Kletterwand darf man sich mit den Füßen leicht von der Wand abstoßen.
- Für die Attraktionen „Rutsche“ und „Sprung in die Luft“ gelten zusätzliche Sicherheitshinweise, welche direkt von WOOP!-Funpark Personal vor benutzen der Attraktion erläutert werden. Um die Attraktion zu benutzen, müssen Sie eine zusätzliche Sicherheitsausrüstung anziehen.
- WOOP! VR
Für den Besuch und die Nutzung der VR Attraktionen gelten die folgenden Einschränkungen:
- Kindern unter 6 Jahren ist die Benutzung der VR Attraktionen nicht gestattet.
- Kinder über 6 Jahren können die VR Attraktionen selbstständig nutzen.
Für das Spielen von VR-Spielen gelten die folgenden Sicherheitshinweise:
- Verschiedene VR-Spiele sind für unterschiedliche Altersgruppen empfohlen. Die maßgeblichen Spielbeschreibungen und Altersfreigaben sind außerhalb des VR-Bereichs ersichtlich oder können beim zuständigen Personal des WOOP!-Funparks erfragt werden. Die letztendliche Entscheidung über die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen obliegt jedoch den Erziehungsberechtigten bzw. der begleitenden Aufsichtsperson.
- Personen mit neurologischen Erkrankungen, insbesondere Epilepsie, ist die Teilnahme an VR-Spielen untersagt.
- Den Anweisungen des WOOP!-Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Das Spielen in müdem oder erschöpftem Zustand ist zu unterlassen und nach jeweils einer Stunde Spielzeit ist eine Pause von mindestens 15 Minuten einzulegen.
- Die Spieler haben ihren Körper während des Spiels jederzeit unter Kontrolle zu halten, ihre psychischen und physischen Fähigkeiten nicht zu überschreiten und das Spiel an ihre individuellen Möglichkeiten anzupassen.
- Treten während des Spiels Symptome wie Schwindel, verschwommenes Sehen, Augen- oder Muskelzucken, Orientierungslosigkeit, unkontrollierbare Bewegungen oder Krämpfe auf, ist das Spiel unverzüglich zu beenden. Das WOOP!-Personal ist sofort zu informieren. Darüber hinaus ist bei Bedarf ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
- WOOP! BOWLING
Für den Besuch und die Nutzung aller Attraktionen im WOOP! Bowling gelten die folgenden Einschränkungen:
- Kindern unter 3 Jahren ist die Benutzung der Bowlingbahnen nicht gestattet.
- Kinder über 3 und unter 6 Jahren dürfen die Bowlingbahnen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Aufsichtsperson nutzen, die sie beaufsichtigen.
- Kinder über 6 Jahren können die Bowlingbahnen selbstständig nutzen.
Beim Bowling gelten die folgenden Sicherheitshinweise:
- Das Spiel ist ausschließlich in speziellen Bowlingschuhen erlaubt.
- Beim Bowling müssen alle Sicherheits- und sonstigen Anweisungen des WOOP!-Personals befolgt werden.
- Die Spieler haben ihren Körper während des Spiels jederzeit unter Kontrolle zu halten. Die eigenen psychischen und physischen Fähigkeiten dürfen nicht überschritten werden, und das Spiel ist an die individuellen Möglichkeiten anzupassen.
- Das Übertreten der schwarzen Linie ist untersagt.
- Das Hineingreifen in die Ballrückgabevorrichtung ist untersagt.
- Das Betreten der Spielfläche der Bowlingbahn ist .
- Jegliches Werfen der Bowlingkugel außerhalb der eigenen Bahn ist strikt untersagt.
- Wenden Sie sich bei technischen Problemen immer an das WOOP!-Personal.
- WOOP! ESCAPE ROOMS
Für den Besuch und die Nutzung aller Attraktionen im WOOP! ESCAPE ROOMS gelten die folgenden Einschränkungen:
- Kindern unter 9 Jahren ist die Benutzung der Escape Rooms nicht gestattet.
- Kinder über 9 und unter 12 Jahren dürfen die Escape Rooms nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljähirgen Aufsichtsperson benutzen, die sie beaufsichtigen.
- Kinder über 12 Jahren können die Escape Rooms selbstständig nutzen.
Für den Besuch der Escape Rooms gelten die folgenden Sicherheitshinweise:
- Verschiedene Escape Rooms sind für unterschiedliche Altersgruppen empfohlen. Die maßgeblichen Spielbeschreibungen und Altersfreigaben sind außerhalb der Escape Rooms ersichtlich oder können beim zuständigen Personal des WOOP!-Funparks erfragt werden. Die letztendliche Entscheidung über die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen obliegt jedoch den Erziehungsberechtigten bzw. der begleitenden Aufsichtsperson.
- Alle NutzerInnen sind sich bewusst, dass das Spiel selbst geistiges Eigentum des Anbieters oder seines Vertragspartners ist und verpflichten sich, weder Inhalte des Spiels noch Lösungen und Rätsel an Dritte weiterzugeben.
- Das Fotografieren und Filmen innerhalb der Escape Rooms ist ausschließlich für private Erinnerungsfotos der eigenen Person gestattet; Aufnahmen des Spiels, der Rätsel oder Lösungen sind verboten.
- Bei den Spielen sind alle Sicherheits- und sonstigen Anweisungen des WOOP!-Personals zu befolgen.
- Escape Rooms sind Gedankenspiele. Es darf keinerlei Gewalt angewendet werden, um Rätsel zu lösen. Übermäßige Kraftanwendung ist nicht erforderlich und nicht gestattet.
- In den Escape Rooms finden Sie Aufkleber mit der Aufschrift DO NOT TOUCH. Diese Aufkleber bedeuten, dass diese Objekte nicht berührt werden dürfen. Sie können trotzdem ein Teil des Rätsels sein, müssen aber ohne Berührung benutzt werden.
- Jeder Gegenstand oder Hinweis kann nur einmal verwendet werden und wird nach der Nutzung nicht mehr benötigt, um das Spiel fortzuführen.
- Gewaltanwendung, Laufen oder Klettern jeglicher Art ist verboten.
- Wenn Hilfe benötigt wird, kann die Hilfetaste am AHS-System (Selbsthilfesystem) betätigt werden. Es kann alle 10 Minuten ein Hinweis angefordert werden.
- Wenn Sie aus irgendeinem Grund zusätzliche Hilfe benötigen, drücken Sie den roten Knopf an der Seite des AHS-Systems. Sie können auch zusätzliche Hilfe erhalten, indem Sie mit beiden Händen winken. Das Personal kann eingreifen, da die Escape Rooms aus Sicherheitsgründen über Video- und Audiosysteme überwacht werden.
- In jedem Escape Room befinden sich außerdem deutlich gekennzeichnete Panikknöpfe. Diese sind zu betätigen, wenn der Raum sofort verlassen werden soll. Alternativ kann ebenfalls durch Winken das Personal verständigt werden.
- WOOP! PIXEL
Für den Besuch und die Nutzung aller Attraktionen WOOP! PIXEL gelten die folgenden Einschränkungen:
- Kindern unter 3 Jahren ist die Benutzung der WOOP! PIXEL nicht gestattet.
- Kinder über 3 und unter 6 Jahren dürfen die WOOP! PIXEL nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Aufsichtsperson benutzen, die sie beaufsichtigen.
- Kinder über 6 Jahren können die WOOP! PIXEL selbstständig nutzen.
Die folgenden Sicherheitshinweise gelten für das Spiel „PIXEL“:
- Jegliches Hängen oder Klettern am Zaun von PIXEL ist verboten.
- Es ist verboten, von einer PIXEL-Arena zur anderen zu springen.
- Pro PIXEL-Arena können maximal 4 Spieler gleichzeitig spielen.
- Das Tragen von rutschfesten Socken von WOOP!-Funpark ist Pflicht.